AGBs und Haftungsausschluss bei Vermietung
- Der Mieter (sowie all seine Begleitpersonen) nutzen das Studio und sämtliche Einrichtungen auf eigene Gefahr. Der Mieter bestätigt, dass er über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt, die zum gefahrlosen Arbeiten in einem Studio erforderlich sind.
- Der Mieter haftet für alle bei der Benutzung entstandenen Schäden (unabhängig davon, ob sie von ihm selbst oder dessen Begleitpersonen verursacht wurden). Der Mieter verpflichtet sich zur unverzüglichen Anzeige aller während der Mietzeit entstandener Schäden. Defekte, verlorene oder zerstörte Gegenstände werden in Rechnung gestellt. Der Mieter trägt die Versicherungspflicht. Der Mieter übernimmt die Räumlichkeiten in dem Zustand in dem sie sich bei Übergabe befinden.
- Geräte bzw. Gegenstände, die mit einer Markierung PRIVAT versehen sind, dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des jeweiligen Eigentümers verwendet werden.
- Die Gefahr für die Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit der Leistung an den Mieter über. Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Studionutzung stehen. Der Mieter ist für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich.
- Der Vermieter übernimmt keine Haftung, dass Räumlichkeiten oder technische Einrichtungen den behördlichen oder sonstigen Auflagen der beabsichtigten Nutzung gerecht werden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem Mieter durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden jeglicher Art entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Geräten und Einrichtungsgegenständen schonend und sparsam umzugehen. Beschädigungen sind dem Vermieter spätestens bei Mietende mitzuteilen.
- Für Privatgegenstände jeglicher Art des Mieters oder dessen Begleitpersonen übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung.
- Der Vermieter haftet weder für Beschädigung oder Diebstahl von mitgebrachtem Equipment, noch für Personenschäden während des Aufenthaltes in den Räumen des Elfenstaub Mietstudios. Sämtliche Vereinbarungen werden ausschließlich schriftlich getroffen und bestätigt. Das Elfenstaub Mietstudio haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen.
- Der Mietzins ist vor Anmietung zu entrichten, entweder bar oder per Überweisung:
Elisabeth Hackmann IBAN: DE77 3806 0186 2303 8040 16
- Eine Überziehung der gebuchten Zeit ist nur möglich, wenn das Studio frei ist. Der Vermieter ist von einer geplanten Überziehung rechtzeitig zu informieren und muss seine Zustimmung dazu abgeben. Der Preis für die zusätzliche Studiozeit wird dann vereinbart.
- Bei Absagen bis spätestens 1 Werktage (24 Stunden) vor dem gebuchten Termin entstehen keine Kosten. Ansonsten werden die ersten 3 gebuchten Stunden berechnet.
- Das Studio samt Geräten und Einrichtung muss vor dem Verlassen gereinigt und aufgeräumt werden.
- Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, das Fotostudio zu Kontrollzwecken zu betreten.
- Jede Art von Aktivitäten, die gesetzlich verboten sind, sind natürlich auch im Studio verboten. Verstöße werden zur Anzeige gebracht. Der Fotograf verpflichtet sich, keine Aufnahmen in den Räumlichkeiten des Studios zu erstellen, die dem Ruf des Studios in irgendeiner Form schaden könnten.
- Der übermäßige Konsum von Alkohol ist verboten. Bei Nichteinhaltung kann der Mieter (ohne Rückzahlung der Miete) des Studios verwiesen werden.
- Im Studio besteht Rauchverbot.
SALVATORISCHE KLAUSEL: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.